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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Talent Solution Praxmarer
Inhaberin: Janine Praxmarer, LL.B
Rohrbachstraße 49a, 6060 Hall in Tirol, Österreich

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Dienstleistungen zwischen Talent Solution Praxmarer (im Folgenden „Auftragnehmerin“) und ihren Kund:innen (im Folgenden „Auftraggeber:innen“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber:innen gelten nur, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt wurden.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1. Die Auftragnehmerin erbringt Dienstleistungen im Bereich Personaldienstleistungen, insbesondere:

  • Beratung und Unterstützung bei der Personalsuche

  • Durchführung von Recruiting-Prozessen

  • Auswahl und Empfehlung von Bewerber:innen

  • sonstige Beratungsleistungen im Personalwesen

2.2. Die endgültige Auswahlentscheidung über die Einstellung eines von der Auftragnehmerin vorgeschlagenen Kandidaten / einer Kandidatin liegt ausschließlich bei den Auftraggeber:innen.
 

3. Vertragsabschluss

3.1. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots der Auftragnehmerin, durch elektronische Bestätigung (z. B. per E-Mail) oder durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen zustande.
3.2. Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

 

4. Vergütung

4.1. Die Leistungen der Auftragnehmerin werden auf Basis von fixen Pauschalpreisen erbracht. Diese werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag individuell festgelegt.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich aufgrund der Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG).
4.3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
4.4. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.

 

5. Pflichten der Auftraggeber:innen

5.1. Die Auftraggeber:innen verpflichten sich, alle für die erfolgreiche Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen (z. B. Stellenprofile, Anforderungen, Unternehmensdaten) vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2. Die Auftraggeber:innen verpflichten sich, die Auftragnehmerin über die Ergebnisse der Bewerbungsprozesse (z. B. Einstellung, Absage) zu informieren.

 

6. Pflichten der Auftragnehmerin

6.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufträge sorgfältig, gewissenhaft und nach bestem Wissen durchzuführen.
6.2. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Personalsuche oder die Eignung der Kandidat:innen.
6.3. Die Auftragnehmerin haftet nicht für das Verhalten, die Leistung oder die Verlässlichkeit von vorgeschlagenen Kandidat:innen.

 

7. Vertraulichkeit & Datenschutz

7.1. Alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen und Daten werden vertraulich behandelt.
7.2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der österreichischen Datenschutzbestimmungen.
7.3. Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck der Personalvermittlung verwendet und vertraulich behandelt.

 

8. Haftung

8.1. Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
8.2. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
8.3. Für Angaben der Kandidat:innen (z. B. Lebenslauf, Qualifikationen, Referenzen) übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.

 

9. Vertragsdauer und Kündigung

9.1. Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung oder durch gesonderte Kündigung.
9.2. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben davon unberührt.

 

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen.
10.2. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin (Innsbruck).

 

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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